Gemeinsam für Integration statt Ausgrenzung

Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Artikel 3 (3) Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Auch wenn auf dem Papier in Deutschland Chancengleichheit herrscht, so sieht die Realität leider anders aus. Schüler*innen mit Migrationshintergrund haben oft schon erschwerende Startbedingungen, die im Laufe der Schulzeit nicht alleine durch die Schulen ausgeglichen werden können. Weil wir zusammen stärker sind und nur zusammen weiter entwickeln können, wurden wir als Hochschulgruppe gegründet. In unserer Satzung steht klar:

(3) Der Zweck des Vereins ist die kostenfreie Schülerbetreuung und Nachhilfe, insbesondere für Kinder aus ärmeren Verhältnissen oder mit Migrationshintergrund.

(4) Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch:

   […]

  5. In der Betreuung Perspektiven für die Zukunft eröffnen

  6. Eine Chance für bessere Integration geben

Deshalb setzen wir uns als Verein klar für Integration und ein gemeinsames Miteinander ein. Jede Art von Ausgrenzung und Zurückweisung lehnen wir strikt ab!

Gezeichnet „Die NachHelfer für kostenfreie Schülerbetreuung e.V.”