Gemeinsam für Integration statt Ausgrenzung
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Artikel 3 (3) Grundgesetz für die Bundesrepublik …
Füge diese URL in deine WordPress-Website ein, um sie einzubetten
Füge diesen Code in deine Website ein, um ihn einzubinden